ACHTUNG: Mit Änderung der Corona-Schutzverordnung zum 16. Dezember 2021 (§1 Abs 2) des Landes Hessen ist die Teilnahme am Training (aktuell MTB-Training samstags) nur noch mit 2G-Status (geimpft oder genesen) möglich. Die Regelung gilt zunächst bis zum 13.1.22. Wir bitten um entsprechende Beachtung. Bitte den Nachweis zum Training mitbringen.

Update (18.1.22): Die Regelung ist zum 17.1.22 verlängert worden, siehe auch FAQ Coronavirus des Landessportbundes Hessen (Abschnitt: Einschränkungen beim Sporttreiben im öffentlichen Raum).

Update (19.3.22): Mit Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte kann im Trainingsbetrieb nun auf die 2G-Prüfung verzichtet werden.

Wir bitten um euer Verständnis für diese Regelung. Sie stellt die momentane gesetzliche Vorgabe dar. Wir betreiben unseren Sport (anders als bspw. Leichtathletik-Verein) nicht in einer Sportstätte sondern im öffentlichen Raum. Hier gelten zum Teil andere Vorgaben als in Sportstätten.

Die Vorgaben basieren auf der jeweils aktuell gültigen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen. Für den Sportbereich konkretisiert der Landessportbund-Hessen (LSBH) mit Hilfe einer FAQ die Auswirkungen für den Sportbetrieb. Hier sind die Aussagen zu "Einschränkungen beim Sporttreiben im öffentlichen Raum" maßgeblich für uns.