Mit Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte zum 20. März 2022 kann im Trainingsbetrieb nun auch auf die 2G-Prüfung verzichtet werden.
Mit Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte zum 20. März 2022 kann im Trainingsbetrieb nun auch auf die 2G-Prüfung verzichtet werden.